Psychotherapie/Klinische Psychologie
Da ich sowohl psychotherapeutische als auch klinisch-psychologische Leistungen anbiete und der Unterschied zwischen den beiden Disziplinen nicht so einfach in wenigen Worten zu erklären ist, verweise ich dazu gerne auf folgenden Link: https://www.psyonline.at/contents/1530.
Prinzipiell müssen Sie sich nicht Gedanken darüber machen, ob eine psychotherapeutische oder klinisch-psychologische Behandlung erforderlich ist, dies klären wir anhand der Indikation ggf. gerne bei Kontaktaufnahme.
Ein wesentlicher Unterschied besteht für mich darin, dass wir bei klinisch-psychologischer Behandlung zunächst maximal 10 Einheiten vereinbaren, um an einem konkreten Ziel zu arbeiten (z.B. Umgang mit Schmerzen, Schlafschwierigkeiten, familiären Belastungen uvm.) und optional den Behandlungszeitraum verlängern. Es benötigt dafür spätestens nach dem Erstgespräch eine ärztliche Überweisung und eine Diagnosestellung.
Im therapeutischen Prozess ist es zumeist noch nicht im Voraus klar, wo der Weg hinführen soll. Meistens besteht ein Leidensdruck und/oder ein Veränderungswunsch und es braucht erst Klarheit, woran wir überhaupt gemeinsam arbeiten. Üblicherweise handelt es sich um einen längeren Prozess, bei dem eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung wesentlich ist und vielerlei Methoden aus der Hypnosepsychotherapie wertvoll genutzt werden können.
Erstgespräch
Das Erstgespräch dient dazu, einander kennenzulernen und abzuklären, ob wir gemeinsam an Ihrem Ziel arbeiten können. Weiters werden die organisatorischen Rahmenbedingungen sowie das Setting besprochen.
Für Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen gibt es abhängig vom Alter prinzipiell mehrere Termine für das Erstgespräch (inkl. Elterngespräch), dies klären wir jeweils individuell im Erstkontakt.
Setting
Wenn es zu einer Behandlungsvereinbarung kommt, dauert eine Einheit 50 Minuten und findet üblicherweise einmal wöchentlich in der Praxis statt. Die Länge der Psychotherapie ist individuell und hängt von verschiedenen Faktoren (Problematik, Therapieziele etc.) ab, die gemeinsam besprochen und immer wieder evaluiert werden. Bei der klinisch-psychologischen Behandlung gehen wir zunächst von insgesamt 10 Einheiten aus (mit Option auf Verlängerung).
Verschwiegenheit
Als Klinische Psychologin und Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision bin ich gemäß § 37 Psychologengesetz und §15 Psychotherapiegesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet.
In Ausbildung unter Supervision
Als Hypnosepsychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision darf ich eigenständig psychotherapeutisch arbeiten. Dem Status der Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision geht eine mehrjährige theoretische und praktische Ausbildung voraus. Weiters ist damit verbunden, die psychotherapeutische Tätigkeit engmaschig und regelmäßig von dazu berechtigten Lehrtherapeut*innen (anonymisiert) supervidieren zu lassen, somit ist auch eine fortlaufende Qualitätssicherung meiner Arbeit gewährleistet.